KfW40

Förderung für energieeffiziente Neubauten startet wieder

Update: Die Töpfe für EH40 und 40 Plus sind leer. Nur, wer am 20.4. in den ersten Stunden seinen KfW 40-Antrag gestellt und bewilligt bekommen hat, der darf sich auf den begehrten Kredit für Häuser mit Energieeffizienzstandard EH40 freuen.
Nun bleibt nur noch Förderung für EH40 mit Nachhaltigkeits-Klasse und Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude. Anträge für Schritt 2 sind ab heute, 21.4.22, möglich.

Für Januar 2023 ist ein neues Programm namens „Klimafreundliches Bauen“ (Schritt 3) angekündigt worden.

Die aktuellen Daten haben wir für euch auf Grundlage der offiziellen KfW40-Website zusammengetragen. Dort findet ihr außerdem noch mehr Details zu KfW40.

Mehrfamilien Wohnhaus im Rohbau

Kurze Zusammenfassung zu KfW40

Fördersätze für einzelne Bauprojekte wurde durch Bundesregierung halbiert.
Die Effizienzklasse EH-40 wird mit zehn Prozent eines maximalen Kreditbetrags von 150.000 Euro bezuschusst. Man erhält also maximal bis zu 15.000 Euro

Für Häuser der EH-40-Nachhaltigkeitsklasse und EH-40 plus Häuser beträgt der neue Zuschuss maximal 12,5 Prozent eines Kreditbetrags von 150.000 Euro, also bis zu 18.750 Euro.

Änderung der Förderbedingungen
- beispielsweise wird der Einbau von Gasheizungen in Neubauten nicht mehr gefördert
- Effizienzhäuser nach dem EH-55 Standard werden nicht mehr gefördert
- Bauherren, die zum ursprünglichen Ende der Förderung am 31. Januar dieses Jahres EH55-Häuser geplant, aber ihre Förderanträge noch nicht eingereicht hatten, müssen nun die strengeren Regeln umsetzen. Ähnliches gilt für bereits gestellte Anträge, die bis zum Ende der Förderung am 24. Januar nicht mehr bewilligt wurden.

KfW40-Anträge ab 20.04.2022

Geht am besten gleich weiter zur Übersicht Förderung in 3 Schritten. Ab dem 20.04.2022 konnten in Schritt 1 Anträge für den Bau oder den Kauf eines neuen Effizienzhauses / Effizienzgebäudes gestellt werden.
Mittlerweile ist Schritt 2 in Kraft.

Dies ist bei Schritt 1 zu beachten:
- Antragstellung VOR einem Liefer- oder Leistungsvertrag oder einem Kaufvertrag!
- Planungs- und Beratungsleistungen können aber schon vor dem Antrag in Anspruch genommen werden
- Bis zum 31.12.2022 befristet. Es steht ein Budget von 1 Mrd. Euro für die Neubauförderung zur Verfügung.
- Private und gewerbliche Antragsteller können ausschließlich die Kreditvariante beantragen.
- Kommunen können die Kredit- oder die Zuschussvariante beantragen.•
- Es gibt Förderungsmöglichkeiten für Sanierungen von bestehenden Immobilien zum Effizienzhaus, Baubegleitung und einzelne energetische Maßnahmen in bestehenden Immobilien.
- Ausnahmeregelungen für Betroffene des Hochwassers 2021 wurden einige Ausnahmenregelungen beschlossen

KfW-Förderung für Wohngebäude

Bei Wohngebäuden werden drei Effizienz­haus-Stufen durch KfW40 gefördert:

Voraussetzungen für die Förderung von Wohngebäuden

KfW-Förderung für Nichtwohngebäude

Bei Nichtwohngebäuden werden drei Effizienz­haus-Stufen durch KfW40 gefördert:

Voraussetzungen für die Förderung von NichtWohngebäuden

Neuausrichtung der KfW40-Förderung in 3 Schritten

Ab 20.04.2022 Neustart der EH-40 Neubauförderung.

Das Programm EH 40 ist auf eine Milliarde gedeckelt.

Die Förderkonditionen werden angepasst.

Vor allem werden die Fördersätze halbiert, damit angesichts des begrenzten Fördervolumens, möglichst viele Antragsteller eine Förderung erhalten können. Es ist dennoch davon auszugehen, dass die Mittel sehr schnell ausgeschöpft werden.

Das Budget von 1. Mrd. war bereits am ersten Tag ausgeschöpft. Darum trat schon am 21.4. Schritt 2 in Kraft: Neubauförderung im Programm EH40-Nachhaltigkeit (EH40-NH) wird nahtlos mit anspruchsvolleren Konditionen fortgeführt.

Das Programm EH40-Nachhaltigkeit ermöglicht Neubauförderung nur noch in Kombi mit dem Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen (QNG).

bis zum 31.12.2022

Das QNG (Qualitätssiegel Nachhaltiges Bauen) ist seit Mitte 2021 optionaler Teil der BEG-Förderung (Bonus im Rahmen der sog. „Nachhaltigkeitsklasse“ der BEG) und wird in der zweiten Stufe dann verpflichtend.

Ab Januar 2023: neues umfassendes Programm mit dem Titel „Klimafreundliches Bauen“ vorgesehen.

Dieses Programm entwickelt das Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen weiter und wird insbesondere die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus der Gebäude noch stärker in den Fokus stellen.

Die genaue Justierung des Programmes wird noch erarbeitet.

Förderempfänger von KfW40

Antragsberechtigt sind:

  • Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
  • freiberuflich Tätige
  • kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinde- und Zweckverbände und rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
  • gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
  • sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften
  • Die Antragsberechtigung gilt für Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks, Grundstücksteils, Gebäudes oder Gebäudeteils, auf oder in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll, sowie Contractoren. Die Antragsberechtigung von Pächtern, Mietern (sowie diese Gleichgestellten, z. B. Nießbrauchberechtigte, Personen mit Wohnrecht) oder Contractoren setzt zusätzlich voraus, dass diese eine schriftliche Erlaubnis des Eigentümers des jeweiligen Grundstücks, Grundstücksteils, Gebäudes oder Gebäudeteils bzw. eine entsprechende vertragliche Regelung mit dem Eigentümer, die Maßnahme durchführen zu dürfen, nachweisen können.

Unsere Informationen stammen ausschließlich von der Seite https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Bundesf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-effiziente-Geb%C3%A4ude/

Für die Richtigkeit der Angaben übernehmen wir keine Haftung.