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11kW Ladestation

E-Auto Ladestation zuhause 

Wissenswertes über die praktische Ladestation für zuhause. 
Für diejenigen, die ein Elektroauto besitzen, ist eine Ladestation zuhause nicht nur praktisch, sondern schon fast ein muss. 

Was ist ein Leitungsschutzschalter

Der Leitungsschutzschalter (LS-Schalter), auch bekannt als Sicherungsautomat, ist ein Schutzelement, das in elektrischen Installationen eingesetzt wird. Seine Hauptfunktion besteht darin, die Anschlussleitung zur Wallbox oder CEE-Steckdose vor Schäden durch Überhitzung aufgrund eines zu hohen Stromflusses zu schützen. Wenn der angegebene Nennstrom des LS-Schalters (zum Beispiel 16A) über einen längeren Zeitraum hinweg überschritten wird, erfolgt eine Abschaltung des Stromkreises durch den LS-Schalter. Die Zeitspanne bis zur Abschaltung hängt von der Stärke des Überstroms ab.

Den richtigen Leitungsschutzschalter für eine 11kW Ladestation wählen

Um eine 11kW Ladestation ordnungsgemäß abzusichern, ist es wichtig, den passenden Leitungsschutzschalter auszuwählen. Dieser Sicherungsautomat gewährleistet den Schutz der Leitung. Bei der Bestimmung des richtigen Sicherungsautomaten muss der Querschnitt des Zuleitungskabels zur Ladestation berücksichtigt werden.

Für eine 11kW Ladestation (3x16A/3×3,7kW) wird in der Regel eine Zuleitung mit einem Querschnitt von 5×2,5mm² oder 5x4mm² zur Ladestation verlegt. Bei längeren Leitungswegen sollte ein größerer Querschnitt gewählt werden. Wie du das Kabel richtig dimensionierst erfährst du hier. 

Es ist wichtig zu beachten, dass neben der Ladestation keine weiteren Verbraucher an das Zuleitungskabel zur Ladestation angeschlossen werden dürfen. Dadurch wird im Normalbetrieb sichergestellt, dass der Stromfluss bei einer 11kW Ladestation nicht über 16A pro Phase hinausgeht. Aus diesem Grund ist selbst bei größeren Querschnitten (>2,5mm²) ein Leitungsschutzschalter mit 3x16A ausreichend. Dies hat sogar den Vorteil, dass er im Fehlerfall etwas schneller reagiert und zudem kostengünstiger ist.

Bitte beachten Sie, dass diese Informationen allgemeiner Natur sind und im Zweifelsfall eine individuelle Beratung durch einen Fachmann empfohlen wird.

Rechtliche Vorschriften für die Anmeldung einer Ladestation

Im Gegensatz zu herkömmlichen Verbrennungsfahrzeugen, bei denen das Tanken aus verschiedenen Gründen nicht zu Hause durchgeführt werden kann, haben Besitzer von Elektroautos den Vorteil, ihr Fahrzeug bequem zu Hause aufzuladen. Hierbei kommt eine Ladestation zum Einsatz, die entweder mit einer PV-Anlage oder dem öffentlichen Stromnetz verbunden wird. Bei der Installation einer Ladestation müssen jedoch nicht nur technische Anforderungen beachtet werden, sondern auch gesetzliche Vorschriften eingehalten werden.

Gemäß § 19 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) sind private Betreiber von Ladestationen verpflichtet, diese bei ihrem Netzbetreiber anzumelden. Diese Regelung gilt für alle Arten von Ladestationen, da selbst die einfachsten Modelle eine Mindestleistung von 3,7 kW aufweisen.

Gemäß NAV müssen Ladestationen mit einer Leistung von 3,7 bis 11 kW beim Netzbetreiber gemeldet werden. Der Netzbetreiber wird über die Installation informiert, hat jedoch kein Mitspracherecht. Bei Ladestationen mit einer Leistung von mehr als 12 kW, einschließlich der beliebten 22 kW-Ladestationen, ist gemäß NAV eine Genehmigung des Netzbetreibers erforderlich. Ohne diese Genehmigung ist es nicht gestattet, die Ladestation zu installieren.

Es ist wichtig, den Antrag rechtzeitig beim Netzbetreiber einzureichen, da dieser gesetzlich verpflichtet ist, innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt des Antrags zu reagieren. Viele Ladestation-Besitzer stoßen hier auf Schwierigkeiten, da sie den Netzbetreiber oft mit ihrem Stromanbieter verwechseln. Informationen zum Netzbetreiber finden Sie auf Ihrem Stromzähler und in der Regel auch auf Ihrer Jahresrechnung.